Ihr Kfz Anliegen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Sie möchten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz ein Kfz anmelden, abmelden oder ummelden? In den Kfz Papieren muss der Name geändert werden oder sie wollen Ihr Auto ins Ausland überführen? Wir haben für Sie die benötigten Unterlagen sowie die notwendigen Dokumente, die Sie über einen Klick auf das jeweilige Anliegen bereits herunterladen können, übersichtlich zusammengefasst.

Formulare und weitere benötigte Dokumente

Für die unten aufgeführten Anträge bitten wir Sie uns folgende Unterlagen immer mit einzureichen:

  • Personalausweis im Original oder Kopie mit Ihrer nochmals getätigten Unterschrift
  • Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, UG) ist eine Kopie des Personalausweises einer unterschriftsberechtigten Person ausreichend.
  • Alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung (diese darf nicht älter als 3 Monate sein)
  • Bei Personen die im Besitz eines Aufenthaltstitels sind muss dieser in Kopie unterschrieben oder im Original eingereicht werden
  • weitere benötigte Unterlagen finden Sie unter dem jeweiligen Antrag aufgelistet

Sollten Sie weitere Anliegen haben die unten nicht aufgeführt sind, bitten wir um Kontaktaufnahme per Telefon, Mail oder Kontaktformular. Zusätzlich kann es notwendig sein, dass Sie uns eine Vollmacht ausstellen müssen. Diese können Sie direkt hier herunterladen.

Antrag auf:

Neuzulassung

  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II und das COC (EWG-Übereinstimmungserklärung))

Umschreibung innerhalb des Landkreises Oberspreewald-Lausitz

  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • Bei Gebrauchtwagen Nachweis über HU/AU
  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I sowie Teil II)

Namens-/Adressänderung

  • oben genannte Personaldokumente
  • bei Namensänderung: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • bei Adressänderung: Zulassungsbescheinigung Teil I

technische Änderung

  • Alle Unterlagen aus denen die vorgenommenen technischen Änderungen hervorgehen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II (je nach Art der technischen Änderung)

Erst- und Wiedererfassung von Kfz aus dem europäischen und nicht europäischen Ausland

  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • Nachweis über HU/AU (wenn PKW älter als 3 Jahre oder LKW älter als 1-2 Jahre ist)
  • vorliegende ausländische Papiere (bei europäischen Kfz COC (EWG-Übereinstimmungserklärung) oder Gutachten nach §21 StVZO
  • bei nicht europäischen Kfz wird immer das Gutachten nach §21 StVZO benötigt
  • Kaufvertrag oder verbindliche Bestellung beim Autohaus (Rechnung)
  • für Kfz aus dem nicht europäischen Ausland wird zusätzlich die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung benötigt

Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel

  • Bei Wunsch nach Änderung des Kennzeichens entsprechenden Kennzeichenwunsch (ggf. Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens)
  • Übergabe der aktuellen Kennzeichen, wenn die Kennzeichen nicht mit übernommen werden
  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I sowie Teil II)
  • Bei Gebrauchtwagen Nachweis über HU/AU

Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel

  • Bei Wunsch nach Änderung des Kennzeichens entsprechenden Kennzeichenwunsch (ggf. Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens)
  • Übergabe der aktuellen Kennzeichen, wenn die Kennzeichen nicht mit übernommen werden
  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I sowie Teil II)
  • Bei Gebrauchtwagen Nachweis über HU/AU
  • Elektronische Versicherungsbestätigung

Wiederzulassung

  • Elektronische Versicherungsbestätigung
  • Bei Gebrauchtwagen Nachweis über HU/AU
  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I sowie Teil II)
  • Bei Wiederzulassung älter als 7 Jahre zusätzlich das Gutachten nach §21 StVZO

Kurzzeitkennzeichen

  • Antrag zur Erteilung des Kurzzeitkennzeichens
  • Personalausweis im Original
  • bei deutschen Kfz Fahrzeugpapieren sind diese in Kopie ausreichend
  • bei Kfz die keine deutschen Fahrzeugpapiere besitzen sind diese im Original einzureichen

Stilllegung (auch mit Kennzeichenreservierung)

  • Beide Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder bei Dokumenten mit einem Ausstellungsdatum vor 2005 Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Information ob Kennzeichenreservierung gewünscht wird oder nicht (auf Halter oder Fahrzeug)
  • Information über gewünschte Rückgabe der entsiegelten Kennzeichen

 

Sollte ihr gewünschtes Anliegen hier nicht aufgeführt sein nehmen Sie gerne Kontakt per Formular oder telefonisch zu uns auf. 

 

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